FAQ Stucklipass

Erhalten Aktionäre, welche bereits die Jahreskarte Winter 2018/19 – Sommer 2019 bezogen haben, eine Ermässigung auf den Stucklipass?
Den Aktionären mit einer gültigen Jahreskarte wird der Stucklipass um eine Sommersaison verlängert. Das heisst der Stucklipass ist gültig bis Ende Sommer 2022. Die Aktionäre erhalten mit dem Stucklipass einen Gutschein für die Verlängerung.

Gibt es bei einem Unfall oder Krankheit eine Rückerstattung?
Da es sich beim Stucklipass um eine Sonderkation handelt, gibt es bei Krankheit oder Unfall keine Rückerstattung. Bei einem Todesfall kann der Stucklipass auf eine andere Person überschrieben werden.

Kann zum Stucklipass auch eine Parkkarte erworben werden?
Ja, es kann eine Jahres-Parkkarte für CHF 100.- erworben werden.